Reifen ( Hotel )
 
Autohaus Schlichting ohG
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Pflicht für Winterreifen?

Zur Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO

Die neue Straßenverkehrsordnung lässt die Autofahrer im Unklaren. Wir nicht. Wirklich geändert hat sich für Sie folgendes: wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen andere Verkehrsteilnehmer behindern, weil Ihr Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist, dann müssen Sie mit Verwarnarnungsgelder rechnen. Allein, bei winterlicher Witterung nicht mit Winterreifen unterwegs zu sein, kann ebenfalls geahndet werden.

 

Unser Angebot für Sie:

 

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